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Lebensgeschichten

Schwuler Syrier abgelehnt, weil er seine sexuelle Orientierung verbarg

Queer.de 01/04/2016

Im April 2016 lehnte das Bundesamt fuer Migration Asyl einen schwulen Syrer ab mit dem Grund, er hätte seine Homosexualität verborgen und nicht ausgelebt, und deshalb würde keine „konkrete Verfolgungshandlung“ bestehen.

In Syrien werden gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren bestraft, und in Regionen, die vom „Islamischen Staat“ kontrolliert werden, müssen Homosexuelle sogar mit der Hinrichtung rechnen.

Diese Entscheidung sorgte für viel Aufruhr in sozialen Netzwerken und den Medien, woraufhin das Bundesamt für Flüchtlinge ankündigte, den Bescheid zurückzunehmen und das Verfahren neu zu prüfen. Es wurde ein neuer, positiver Bescheid ausgestellt, der den Syrier als Geflüchteten anerkennt.