Europarat
Der Europarat (CoE) wurde 1949 zur Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte gegründet. Er umfasst gegenwärtig 47 Mitgliedesstaaten, die fast alle geographisch in Europa liegen. Durch seine Organe hat der CoE die Möglichkeit, sich mit einem breiten Spektrum von Asylfällen zu befassen. Insbesondere spielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Schlüsselrolle zur Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), als ‚lebendiges Instrument‘, um den menschenrechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration gerecht zu werden.
In Anbetracht dessen, dass sich der Zugang zum EGMR auf “jede Person, Nicht-Regierungsorganisationen, oder eine Gruppe von Individuen” erstreckt, welche beklagen, Opfer durch einen Verstoß gegen Grundrechte der Konvention durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten zu sein, hat der Europäische Gerichtshof bereits SOGI Asylanträge untersucht, jedoch zeichnet sich, mit Ausnahme der Entscheidung im Fall ME. v. Schweden, keine endgültige Auslegung des EMRK auf diesem Gebiet ab. Somit erkundet das SOGICA Projekt auch die Auswirkungen auf Menschenrechte im Rahmen des Übereinkommens, wenn SOGI Asylbewerber*innen und Geflüchtete beteiligt sind.
Mehr zum Europarat und zum EGMR? Bitte konsultieren Sie die SOGICA Datenbank. Sie können auch die Tabelle zur Asylrechtsprechung des EGMR und eine zusammenfassende Diskussion über „Asylbewerber aus Gründen der sexuellen Minderheit in der Rechtsprechung des Straßburger Gerichts“ lesen.