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VG Augsburg_Urteil vom 19.03.2013_Au 6 K 12.30387 (Germany)

‘Auch wenn die Homosexualität in der kosovarischen Gesellschaft weiterhin ein Tabuthema ist und Homosexuelle mit sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung zu rechnen haben, begründet dies noch nicht die Gefahr einer Verfolgung, die die Schwelle asylerheblicher Relevanz überschreitet.’ (asyl.net)