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Deutschland

 

In den letzten Jahren hat Deutschland eine führende Rolle übernommen, was oft als Europas ‚Flüchtlingskrise‘ bezeichnet wird, da Deutschland mehr Asylanträge bearbeitet als alle anderen 27 EU-Mitgliedstaaten. Im September 2015 hatte Angela Merkel, die deutsche Kanzlerin, eine Entscheidung getroffen, die jahrelang in Erinnerung bleiben wird. Sie entschied sich gegen den Grenzschutz des Landes zu Österreich, was Hunderttausende von Flüchtlingen bislang von der Einreise abhielt, stattdessen bestand sie darauf, ‚sie rein zu lassen’. Ihr Slogan ‚wir schaffen das‘, den sie erstmals am 31. August 2015 auf einer Pressekonferenz verwendete, wird seit dem als Leitprinzip ihrer Einwanderungspolitik bezeichnet. Allerdings musste Merkel ihre historische Entscheidung zur Einwanderungspolitik insbesondere nach dem Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom 19. Dezember 2016 scharf verteidigen, als Rufe nach einem strengerem Asylgesetz und Sicherheitsrichtlinien  lauter wurden.

Wie alle Asylbewerber*innen und Geflüchtete in Deutschland, befinden sich SOGI Asylbewerber*innen in einem Land voller Widersprüche: eine großzügige Grenzpolitik und Willkommenskultur, aber auch ein weniger großzügiges Asylverfahren und oft unzureichende Lebensbedingungen kombiniert mit einer zunehmenden feindlichen Umgebung (was zum Beispiel durch die wöchentlichen Demonstrationen der Pegidabewegung und zahlreiche Brandanschläge auf Flüchtlingsheime deutlich wird). Für SOGI Asylbewerber*innen schneidet sich ihr Asylstatus mit Geschlecht, ‚Rasse‘, Sexualität und Religion auf komplexe Weise, was ihre Erfahrungen prägt.

SOGI Asylbewerber*innen empfinden Deutschland häufig als einen weniger ‚sicheren Hafen’. Ihre Erfahrungen sind geprägt durch ein schweres Asylverfahren und durch fehlende Stützstrukturen. Das Verwaltungspersonal nimmt oft keine Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse dieser Gruppe. Zum Beispiel kann die Unterbringung in großen Flüchtlingswohnheimen sehr schwierig sein, wenn sich SOGI Asylbewerber*innen ein Zimmer mit anderen Asylbewerber*innen teilen müssen und Privatsphäre nicht existieren kann. Häufig erleben sie Diskriminierung, und verbale und körperliche Gewalt, nicht nur von anderen Asylbewerber*innen ausgehend, sondern auch vom Sicherheitspersonal, Verwaltungspersonal und von Dolmetschern. Spezielle Unterstützung existiert nur selten. Freiwillige Organisationen sind bemüht, den steigenden Bedarf an Unterstützung von SOGI Asylbewerber*innen gerecht zu werden, etwa durch die Einrichtung sicherer Unterkünfte (zwei Flüchtlingsheime für SOGI  Asylbewerber*innen existieren bisher – in Berlin und Nürnberg).

Das Recht auf Asyl ist mit Artikel 16a (Absatz 1) durch die deutsche Verfassung und durch § 3 (Absatz 1) Asylgesetz (AsylG) geschützt, sowie in § 60 (Absatz 1) Aufenthaltsgesetz (AufenthG). In den beiden Letztgenannten wurde die Definition von Flüchtlingen, gemäß der Genfer Konvention von 1951 über Flüchtlinge, buchstäblich in nationales Recht umgesetzt.

Im Jahr 2005 wurde Artikel 10 (Absatz 1) der EU-Qualifikationsrichtlinie 2004/83 / EG in das Aufenthaltsgesetz mit einbezogen, der Asylanträge wegen Verfolgung aufgrund der Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung anerkennt. Seitdem ist die ‘Angst vor Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure’ in den Asylverfahren akzeptiert worden und die Gewährung des Flüchtlingsstatus’ von ‚bestimmten sozialen Gruppen‘ hat basierend auf der Konvention an Bedeutung gewonnen. Dennoch scheint es noch immer einige Diskrepanzen zu geben, in der Art und Weise, wie Bundesamt und Verwaltungsgerichte mit SOGI Anträgen verfahren.

Die Asylverwaltung ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Die föderale Struktur der politischen Systeme beeinflusst die Umsetzung der Asylpolitik und es scheint, dass es Unterschiede bei der Umsetzung in den 16 Bundesländern gibt (vor allem im Hinblick auf die Lebensbedingungen). Eine besondere Frage, die SOGICA erforschen wird, ist welche Auswirkungen die föderale Struktur auf die rechtlichen Erfahrungen und dem sozialen Wohlergehen der SOGI Asylbewerber*innen und Flüchtlinge hat.

Möchten Sie mehr über Deutschland erfahren? Bitte konsultieren Sie die SOGICA Datenbank. Sie finden dort auch eine Tabelle zur Rechtsprechung.