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Europäische Union

Die europäische Asylpolitik ist seit vielen Jahren und in vielerlei Hinsicht ein Konfliktpunkt. Im Jahr 1999 führte die EU ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem ein, respektive mit dem “Vertrag von Amsterdam” (Treaty of Amsterdam), wodurch ein System entwickelt wurde, um internationalen Schutz in verschiedenen Aspekten des Asylrechts zu gewährleisten, (insbesondere die Normen für die Aufnahme der Bewerber hinsichtlich des Mindeststandards in den EU-Mitgliedstaaten, die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, die internationalen Schutz benötigen, sowie das Verfahren für die Gewährung oder Ablehnung des internationalen Schutzstatus’).

Die fehlende Harmonisierung und Konsistenz der Normen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, ist zu einer gewaltigen Hürde für ein wirklich erfolgreiches und effektives gemeinsames europäisches Asylsystem geworden. Dies scheint noch immer der Fall zu sein, trotz gesetzlicher EU-Normen 2011/95 / EU für die Qualifikation zum internationalen Schutz, 2013/32 / EU für Asylverfahren und 2013/33 / EU für Aufnahmebedingungen, und die aktuelle Versuche der Kommission diese Instrumente zu stärken.

Dies ist auch der Fall in Bezug auf die eingereichten Asylanträge auf Grundlage der eigenen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Während sich der Europäische Gerichtshof mit den Fällen von X, Y und Z und A, B und C auseinandersetzte, scheint der EU-Rahmen in diesem Bereich an Konsistenz zu fehlen. Während die Anwendung von Maßnahmen zu Integration und soziale Eingliederung auf EU-Ebene erschwert wird, scheint trotz zum Teil begrenzter Befugnisse und Entwicklungen, ein umfassender Schutz von SOGI Asylbewerber*innen und Geflüchteten dennoch möglich zu sein. Das SOGICA Projekt zielt darauf ab, diese Entwicklungen zu unterstützen.

Möchten Sie mehr über die Europäische Union erfahren? Bitte konsultieren Sie die SOGICA Datenbank. Sie werden weitere Informationen auch in der Tabelle unter: EUGH SOGI Asylrechtsprechung finden.